
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SECURITY LAND SICHERHEITSFACHMARKT GMBH (FN 260982Y)
(in der Folge kurz „SECURITY LAND“)
1. Allgemeines, Geltung
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Erklärungen oder sonstigen rechtsverbindlichen Handlungen von SECURITY LAND in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen (oder sonstige allgemeine Bedingungen und Vertragsschablonen) des Kunden oder Verweise auf diese gelten jedenfalls nicht. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder
Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von SECURITY LAND bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von SECURITY LAND sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei SECURITY LAND gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch SECURITY LAND oder die
Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu
erfolgen, es sei denn, dass SECURITY LAND zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden auf
Grund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Preise
3.1. Als Honorar gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Preis vor Abzug etwaiger Förderungen des
Bundes, eines Bundeslandes oder eines sonstigen Dritten. Förderungen des Bundes, eines Bundeslandes oder eines sonstigen Dritten sind in jedem Fall vom Kunden selbst zu beantragen. Wird die Förderung dem Kunden nicht gewährt, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch gegen SECURITY LAND auf Minderung des Kaufpreises in Höhe der ursprünglich erwarteten Förderung.
3.2. Wenn nicht anderes vereinbart ist, besteht der Honoraranspruch von SECURITY LAND
entsprechend dem Leistungsfortschritt, dh im Ausmaß des Fertigstellungsgrades. SECURITY LAND ist
berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung (auch in bar) zu verlangen. Die Leistungen sind im Zweifel
teilbar; SECURITY LAND ist berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
3.3. Für die beauftragten Leistungen wird das Honorar zwischen SECURITY LAND und dem Kunden im
Voraus vereinbart. Im Zweifel gebührt ein angemessenes Honorar.
3.4. Im Falle eines Versandes von vom Kunden bestellter Ware verstehen sich sämtliche Preise exklusive
Versand und Verpackung. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- oder Exportspesen
sowie alle sonstigen Kosten, Gebühren und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden. Alle Leistungen von SECURITY LAND, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
3.5. SECURITY LAND behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- bzw
Leistungszeit von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach in der Zwischenzeit eingetretenen,
nicht vom Willen von SECURITY LAND abhängigen allgemeinen Kostensteigerungen auf Grund von
Steuer- oder Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Material- bzw Lohnpreissteigerungen in diesem Ausmaß zu erhöhen. Allfällige verringerte Kosten bei diesen Parametern werden (nur) an Kunden, die Konsumenten iSd KSchG sind, zu deren Gunsten weitergegeben.
3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von SECURITY LAND
aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von SECURITY LAND schriftlich anerkannt oder
gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen; ist der Kunde
Verbraucher, bleiben die diesem gesetzlich zustehenden Zurückbehaltungsrechte aufrecht.
3.7 Aktionsrabatte sind mit anderen Rabatten nicht kombinierbar. Mengenrabatte beziehen sich stets auf Produkte mit der selben Artikelnummer.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit des Entgelts von SECURITYLAND tritt mit Rechnungslegung ein, bei Versand im
Zeitpunkt des Versandes von Waren durch SECURITY LAND.
4.2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist SECURITY LAND berechtigt, das Honorar für
sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort
fällig zu stellen. Die vom Kunden zu leistenden Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem von der EZB
verlautbarten Basiszinssatz. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch den Zahlungsverzug und die
Eintreibung des Honorars entstehende (insbesondere vorprozessuale) Kosten wie zB Mahnspesen,
Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Für eine Mahnung wird von SECURITY LAND ein
Betrag von EUR 10,00 zuzüglich USt in Rechnung gestellt. Nach einer unfruchtbaren Mahnung übergibt
SECURITY LAND die Eintreibung einem Rechtsanwalt. Der Kunde verpflichtet sich, die
Rechtsanwaltskosten zur Eintreibung der Forderungen von SECURITY LAND nach dem RATG bzw der
AHK sowie pauschal € 150,00 pro Mahnschreiben eines Rechtsanwalts zu bezahlen.
4.3. SECURITY LAND ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger Vorauszahlungen, sonstiger
nicht mit dem konkreten Geschäft zusammenhängender Zahlungen oder der Begleichung von
Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Liefer- bzw Leistungsfrist zurückzubehalten oder nach
Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen (§ 908 ABGB). SECURITY LAND behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, geltend zu machen.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1. SECURITY LAND ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Lieferung/Leistung selbst auszuführen
oder die Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dritte zu überbinden und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Der Kunde stimmt einer solchen Überbindung bereits jetzt zu.
5.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des
Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Ungeachtet dessen kann die Rechnungslegung
dennoch durch SECURITY LAND erfolgen. SECURITY LAND wird Besorgungsgehilfen sorgfältig
auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Wege der Substitution vergeben, haftet SECURITY LAND nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechterfüllung der Leistung.
6. Liefer- bzw Leistungstermine
6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. SECURITY LAND
bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den
Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er
SECURITY LAND eine angemessene, mindestens aber 30 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese
Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an SECURITY LAND.
6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SECURITY LAND.
6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei
Auftragnehmern von SECURITY LAND – entbinden SECURITY LAND jedenfalls von der Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags
notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In
diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Alternativ ist
SECURITY LAND berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4. Soweit Versand der Waren vereinbart wird, erfolgt dieser unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher
Versendungsarten (zB Post, Frachtführer, Bahn, Kurier- und Paketdienste), die als vom Kunden
genehmigt gelten. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch SECURITY LAND
an den Transporteur auf den Kunden über. Die Auswahl der entsprechenden Versendungsart obliegt
SECURITY LAND. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und
auf Rechnung des Kunden.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. SECURITY LAND ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere
dann, wenn (i) die Ausführung der Lieferung/Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder (ii) berechtigte Bedenken
hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von SECURITY LAND weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Lieferung/Leistung von SECURITY LAND eine taugliche Sicherheit
leistet.
8. BELEHRUNG: Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutzgesetzes
8.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, steht ihm bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (zB über Internet, Telefon) ein besonderes Rücktrittsrecht zu. Der
Kunde kann diesfalls innerhalb einer Widerrufsfrist von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware diese
ohne Angabe von Gründen an SECURITY LAND zurücksenden (=Widerrufs- oder Rückgaberecht). Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Kunden und auch
nicht vor Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten von SECURITY LAND. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Vorraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, erstattet SECURITY LAND den bereits entrichteten Kaufpreis zurück.
8.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, kann er bei
Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers binnen einer Woche ab
Vertragsabschluss schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung
zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die Geschäftsbeziehung selbst
angebahnt hat.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von SECURITY LAND gegen den Kunden,
die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages bestehen oder durch den Vertrag entstehen bzw. in Zukunft entstehen werden, bleibt die gesamte Ware im Eigentum von SECURITY LAND. Verpfändung
oder Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Im Falle des exekutiven Zugriffs auf die
im Eigentum von SECURITY LAND stehenden Waren hat der Kunde SECURITY LAND unverzüglich
schriftlich davon zu informieren und den zugreifenden Dritten über das Eigentum von SECURITY LAND in
Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung SECURITY LAND über
den genauen Verbleib der in ihrem Eigentum stehenden Sachen in Kenntnis zu setzen. Im Fall des
Verzugs oder der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden ist SECURITY LAND trotz
allfälliger offener Zahlungsfrist jederzeit berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der in ihrem Eigentum
stehenden Ware zu fordern.
10. Zustellungen
10.1. Der Kunde hat Änderungen seiner Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift SECURITY LAND
umgehend zur Kenntnis zu bringen widrigenfalls Mitteilungen als dem Kunden zugegangen gelten, sofern
sie an die zuletzt bekannte Zustelladresse oder Rechnungsanschrift versandt wurden.
10.2. Erklärungen an SECURITY LAND sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden
Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an SECURITY LAND übersandt, gelten diese erst mit
tatsächlicher Kenntnisnahme durch die nach außen vertretungsbefugten Organe als zugegangen. Die
Beweislast für den Zugang trifft den Kunden.
11. Kennzeichnung
11.1. SECURITY LAND ist berechtigt, auf allen an den Kunden gelieferten Produkten auf SECURITY
LAND unter Verwendung des Firmenlogos von SECURITY LAND hinzuweisen, ohne dass dem Kunden
dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. SECURITY LAND ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu
berechtigt, auf der Internet-Website von SECURITY LAND mit Namen und Firmenlogo auf die zum
Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung
12.1. SECURITY LAND leistet dafür Gewähr, dass ihre Waren branchenüblichen Standards entsprechen.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Allfällige Ansprüche aus Garantieerklärungen der einzelnen Hersteller hat der Kunde ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
12.2. Der Kunde hat die Waren/Leistungen von SECURITY LAND unverzüglich zu prüfen und allfällige
Mängel SECURITY LAND schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht
dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch SECURITY
LAND zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde SECURITY LAND alle
zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. SECURITY LAND ist
berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für SECURITY
LAND mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde das
Recht auf Preisminderung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
13. Haftung
13.1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf von SECURITY LAND zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
13.2. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber ein Jahr ab Fertigstellung der (Teil-)Leistung bzw Beginn der schädigenden Handlung oder Unterlassung, geltend gemacht werden.
13.3. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
14. Retoursendungen und Datenübermittlung
14.1. Retourwaren jeder Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SECURITY LAND
angenommen.
14.2. Allfällige Vergütungen für Retourwaren können von laufenden Rechnungen grundsätzlich erst dann abgesetzt werden, wenn eine ausdrückliche Gutschrift von SECURITY LAND vorliegt.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache
15.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SECURITY LAND ist ausschließlich
österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SECURITY LAND und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten ist das für Handelssachen in 1010 Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich
zuständig. SECURITY LAND ist aber berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand
in Anspruch zu nehmen; § 14 KSchG bleibt hievon unberührt.
15.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16. Sonstiges
16.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie die
Anwendbarkeit von ÖNORMEN bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder
Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist die
schriftliche Bestätigung durch ein zur Vertretung befugtes Organ von SECURITY LAND erforderlich.
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hievon
unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.
16.3. Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen auf
Rechtsnachfolger über. Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der
diesen zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen gelten für mehrere Kunden zur ungeteilten Hand,
wobei nach Wahl von SECURITY LAND die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.
16.4. SECURITY LAND macht im Rahmen der Auftragsabwicklung von der Datenverarbeitung Gebrauch
(z.B. Ausgangsrechnung, Buchhaltung). Der Kunde erklärt sich in diesem Rahmen mit der Speicherung
und Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Der Kunde gestattet SECURITY LAND auch die
Verwendung seiner Daten zu internen Marketingzwecken, zur Zusendung von Informationsmaterial zu
Werbezwecken sowie zur Weitergabe der Daten an konzernverbundene Unternehmen; diese Zustimmung ist widerruflich.
17. Verbrauchergeschäft
17.1. Allfällige für Verbraucher zwingend geltende günstigere Regelungen bleiben durch diese AGB
unberührt.




